PIRATEN wollen Verfassungsreferendum und Stärkung der Freiheit und Privatsphäre im Internet [ergänzt]

Zur nächsten Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtags (26.-28. September) haben wir folgende drei Anträge eingereicht:

I. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der verfassungsmäßigen Rechte des Landtags und des Volkes (pdf)

1. Einführung eines obligatorischen Verfassungsreferendums in Schleswig-Holstein

Nach dem Vorbild von Bayern, Hessen und der Schweiz soll auch in Schleswig-Holstein ein obligatorisches Verfassungsreferendum eingeführt werden. Verfassungsänderungen sollen danach künftig neben einer Zweidrittelmehrheit im Landtag der Zustimmung durch Volksentscheid bedürfen. Das setzt eine Forderung von Mehr Demokratie um und entspricht unserem Eintreten für mehr Mitbestimmung der Bürger.

2. Demokratisierung von Geheimverhandlungen über Staatsverträge

Verhandlungen über den Abschluss von Staatsverträgen, welche
Gegenstände der Gesetzgebung betreffen oder zu ihrer Durchführung eines Gesetzes bedürfen, sollen künftig nur noch mit Zustimmung des Landtags aufgenommen werden dürfen. Der Landtag kann außerdem verbindliche Verhandlungsrichtlinien beschließen. Das ist wichtig zur demokratischen Kontrolle der Aushandlung von Staatsverträgen hinter verschlossenen Türen wie z.B. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

3. Demokratisierung des Abschlusses von Staatsverträgen des Bundes

Über die Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen des Bundes auf Gebieten der Gesetzgebungszuständigkeit des Landes soll künftig der Landtag entscheiden, nicht mehr die Landesregierung. Auf dem Gebiet des Polizeirechts hat der Bund beispielsweise einen katastrophalen Vertrag mit den USA über den automatisierten anlasslosen Abgleich von Fingerabdrücken und DNA mit deutschen Datenbanken geschlossen (siehe http://www.daten-speicherung.de/index.php/tag/pcsc/). Dies wäre künftig nur noch mit Zustimmung des Landtags möglich.

4. Wahrung der Rechte des Landtags

Die Landesregierung soll verpflichtet werden, beim Bundesverfassungsgericht für das Land Klage zu erheben, wenn der Landtag dies wegen der Verletzung seiner Rechte durch den Bund verlangt. Das kann wichtig werden, wenn der Bund auf unsere Gesetzgebungszuständigkeit als Landtag übergreift oder unser Haushaltsrecht verletzt.

II. Einrichtung eines Landesspendenkontos zur Schuldentilgung (pdf)

Als Beitrag zur Entschuldung des Landes soll den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, freiwillige Zahlungen zur Tilgung der Landesschulden zu leisten. Dass eine erhebliche Bereitschaft hierzu besteht, verdeutlicht das Landesspendenkonto Thüringens, auf das binnen weniger Monate bereits über 50.000 Euro eingezahlt wurden. Mit der Einrichtung eines eigenen Spendenkontos soll Schleswig-Holstein diesem Beispiel folgen.

III. Bundesratsinitiative zur Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet (pdf)

Entsprechend den Forderungen der Netzgemeinde, von Datenschutzverbänden, Bürgerrechtsorganisationen und Verbraucherzentrale wollen wir, dass Schleswig-Holstein über den Bundesrat ein Gesetz zur Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet einbringt.

Die Freiheit im Internet wird zurzeit dadurch eingeschränkt, dass die richterrechtlich entwickelte “Störerhaftung” sowie die daraus abgeleiteten Überwachungs- und Kontrollpflichten die Verfügbarkeit öffentlicher Internetzugänge (WLAN-Hotspots) unzumutbar einschränken und damit die Entwicklung der telekommunikativen Infrastruktur in Schleswig-Holstein und anderen Ländern behindern. Im Bereich von Telemediendiensten führt die Störerhaftung zu ungenauen Filterungen, Löschungen und Sperrungen im Internet und beeinträchtigt damit die Meinungs- und Informationsfreiheit der Nutzer unzumutbar. Vor diesem Hintergrund soll die “Störerhaftung” deutlich eingedämmt werden. WLAN-Betreiber und Anbieter von Internetportalen sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, Rechtsverletzungen anderer Personen nach Art einer Privatpolizei präventiv zu verhüten. Jeder ist für seine Handlungen selbst verantwortlich.

Der Schutz der Privatsphäre im Internet ist zurzeit kaum gewährleistet. Wegen stets wiederkehrender Fälle von Datenverlust, Datendiebstahl und Datenmissbrauch („Datenskandale“) haben die Bürger nur noch geringes Vertrauen in die Sicherheit ihrer Daten im Internet und fordern mit großer Mehrheit eine Stärkung des Datenschutzes. Effektivere Schutzvorkehrungen sind erforderlich. Dazu gehört die Ergänzung des Fernmeldegeheimnisses um ein “Telemediennutzungsgeheimnis” einschließlich einer Einschränkung der staatlichen Internetüberwachung, der bessere Schutz von IP-Adressen, ein Einwilligungserfordernis für die Erstellung von Nutzerprofilen und für Cookies, Transparenz über die Speicherfristen jedes Internetanbieters und ein verbesserter Schutz vor unangemessenen seitenlangen Datenverarbeitungs-Einwilligungsklauseln.

Ergänzung vom 13.09.2012:

Die FDP weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass es bereits ein Landesspendenkonto gebe. Eingänge auf dieses Konto werden jedoch laut Finanzministerium zur “Reduzierung der Neuverschuldung” verwendet.

Im Unterschied dazu fordern wir ein Landesspendenkonto,

  • dessen Erlöse in die Tilgung der Altschulden des Landes fließen,
  • dessen Kontonummer nicht nur in einer versteckten Pressemitteilung, sondern prominent veröffentlicht wird,
  • dessen Erlöse regelmäßig veröffentlicht werden.

4 Kommentare zu “PIRATEN wollen Verfassungsreferendum und Stärkung der Freiheit und Privatsphäre im Internet [ergänzt]”

  1. Pirat sagt:

    Die Anträge finde ich gut. Ich schlage bei dem Internet-Antrag vor, die Anforserungen an Koppelungsverbot und Einwilligung übergreifend ins BDSG zu schreiben. Beim Telemediengeheimnis würde ich noch konkret dazuschreiben, was das konkret bewirken soll. Wenn die Herausgabe von IP-Adressen einen gerichtlichen Beschluss erfordern soll, würde ich das dazuschreiben und auch gleich der Ausrede vorbeugen, aus Sicht des TM-Anbieters seien sie womöglich Bestandsdaten und als mittelbare Datenauskunft ohne Weiteres herauszugeben. Ob es eine gute Idee ist, die Formulierung dem Bund zu überlassen?

  2. [...] ein Landesspendenkonto zur Tilgung von Landesschulden wird im Ausschuss weiter behandelt (siehe Pressemitteilung und [...]

  3. [...] Was die Schleswig-Holsteiner und die NRW-Piraten können, können wir auch: Der Bevölkerung die Möglichkeit geben, darüber zu [...]

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