Innen- und Rechtsausschuss für Laptopverbot und Geheimrat

In dem Streit über die Geschäftsordnung des schleswig-holsteinischen Landtags hat der Innen- und Rechtsausschuss gestern mit den Stimmen aller Fraktionen (CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW) außer der PIRATEN folgende Änderungen empfohlen:

  • Absprachen der Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat (z.B. über die Höhe der Politikfinanzierung oder die Beratung oder Nichtberatung von Gesetzentwürfen) sollen künftig geheim zu halten sein. Bei Verstößen droht ein Ausschluss von bis zu drei Sitzungen und sogar strafrechtliche Verfolgung. Wir konnten verhindern, dass eine Ausschließung von Abgeordneten aufgrund bloßer Vermutungen zugelassen wird. Abgelehnt wurde aber unsere Forderung, Sitzungen des Ältestenrats grundsätzlich öffentlich abzuhalten.
  • Die Nutzung “mobiler Informationstechnik” während Landtagssitzungen soll künftig nur noch nach Maßgabe einer Verständigung aller Fraktionen im Ältestenrat zulässig sein. Der Ältestenrat hat sich gestern – gegen die Stimmen der PIRATEN – dafür ausgesprochen, dass die private Nutzung von Smartphones und Tablet-Computern ebenso verboten werden soll wie jegliche Benutzung von Laptops. Bei “gröblichen” Verstößen soll Sitzungsausschluss drohen. In der nächsten Sitzung des Ältestenrats soll sogar ein Twitterverbot während Sitzungen beraten werden.
  • Jeder Fraktion steht künftig nur noch die halbe Redezeit pro Tagesordnungspunkt zur Verfügung (5 statt bisher 10 Minuten).

In einzelnen Punkten sind immerhin auch Vorschläge von uns übernommen worden:

  • Künftig sollen nicht mehr 18 Abgeordnete (26% der Abgeordneten) erforderlich sein, um eine geheime Wahl, eine Sondersitzung des Landtags oder eine namentliche Abstimmung der Abgeordneten über einen Gesetzentwurf zu verlangen. Diese Rechte erhalten künftig 18 Abgeordnete oder zwei Fraktionen, was uns ein gemeinsames Vorgehen mit einer anderen kleineren Fraktion ermöglicht, auch wenn den Fraktionen weniger als 18 Abgeordnete angehören. Gefordert hatten wir eine Absenkung der Antragshürde auf vier Abgeordnete, wie es in anderen Parlamenten bereits vorzufinden ist (siehe Vergleichstabellen). Dies wurde mit dem Argument abgelehnt, dass dann auch eine nationalistische Fraktion die Antragshürde nehmen könnte. Aus Angst vor dem Missbrauch des Rechts enthält man es also insgesamt vor.
  • Zu einer Fraktion können sich (mit Zustimmung des Landtags) künftig auch Abgeordnete zusammen schließen, die nicht derselben Partei angehören, die aber gleichgerichtete politische Ziele verfolgen.
  • Die Zurückweisung kleiner Anfragen durch den Präsidenten muss künftig begründet werden.
  • Während Plenarsitzungen kann der Redner Zwischenbemerkungen anderer Abgeordneter von bis zu einer Minute zulassen. Dadurch wird die Debatte lebendiger.

Im Wesentlichen haben die Etablierten unsere Vorschläge für einen transparenteren Landtag aber abgelehnt:

  • Die Etablierten weigern sich, Ausschusssitzungen live über das Internet zu übertragen und zum späteren Abruf bereitzustellen, damit auch arbeitende Bürger sie anhören können. Dabei hat eine Kostenschätzung durch die Landtagsverwaltung ergeben, dass sich zumindest ein Audiostream fast kostenneutral realisieren ließe. Abgelehnt wurde auch unsere Forderung, ein vollständiges Wortprotokoll von Aussschusssitzungen zu veröffentlichen und nicht nur ein “Ergebnisprotokoll”.
  • Die Etablierten lehnen es ab, Post an und aus dem Landtag barrierefrei und – soweit möglich – unter offener Lizenz zu veröffentlichen, soweit nicht der Datenschutz oder Geheimschutz entgegen stehen. Zurzeit werden beispielsweise – anders als in Nordrhein-Westfalen – gerichtliche Schriftsätze nicht im Landtagsinformationssystem veröffentlicht.
  • Die Etablierten wollen keine öffentliche Debatte über Entscheidungen in eigener Sache gewährleisten. Sie lehnen die Einführung einer Wartefrist von mindestens einer Woche vor Erhöhungen der Entschädigung der Abgeordneten oder der Finanzierung der Fraktionen ab. Im Fall der Fraktionsfinanzierung wurde die Vorlage zur Erhöhung der Finanzierungssätze um 33% pro Abgeordnetem erst wenige Stunden vor ihrer Verabschiedung bekannt. Dies kritisierten Presse und PIRATEN einmütig.

Der Landtag entscheidet über die Geschäftsordnungspläne der Etablierten am nächsten Mittwoch zwischen 11 und 12.30 Uhr (Livestream hier). Nur eine der etablierten Fraktionen will den Vorstoß fünf Minuten lang begründen, anschließend werden wir die Steinzeitpläne in einem zehnminütigen Redebeitrag auseinandernehmen. Wird die Empfehlung der Mehrheit angenommen, werden wir voraussichtlich vor das Landesverfassungsgericht ziehen (siehe Analyse).

Siehe auch

3 Kommentare zu “Innen- und Rechtsausschuss für Laptopverbot und Geheimrat”

  1. [...] Landtag und den Landtagen von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verurteilen die Pläne zur Änderung der Geschäftsordnung im Landtag von [...]

  2. [...] wollen wir vor das Landesverfassungsgericht ziehen. Den Wortlaut und Inhalt des Antrags haben wir hier [...]

  3. [...] im Schleswig-Holsteinischen Landtag war bestimmt durch die am Mittwoch verabschiedete Veränderung der Geschäftsordnung, die alle im Landtag vertretenen Fraktionen mit Ausnahme der PIRATEN verabschiedeten. Darin ist [...]

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